DRITTER VORTRAG, 26. Oktober 1919 : Rechtsfragen. Aufgabe und Grenze der Demokratie, öffentliche Rechtsverhältnisse und Strafrechtspflege
Zur Abhängigkeit des Rechtslebens vom Wirtschaftsleben. Die Entwickelung des Rechtes im menschlichen Zusammenleben. Bedeutung und Grenzen des demokratischen Prinzips, öffentliche Rechte als umgewandeltes Wirtschafts- und Geistesleben in vergangenen und bestehenden Gesellschaftssystemen, über den Zusammenhang der Beziehungen des Einzelnen zur Gesellschaft. Das Verhältnis von Rechts- und Geistesleben.
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| 76 | Ob man sachgemäße Anschauungen über das soziale Leben gewinnt, das hängt in vieler Beziehung davon ab, ob man sich klar darüber ist, welche Beziehung herrscht zwischen den Menschen, die in ihrem Zusammenleben ja doch das soziale Leben bewirken, und den Einrichtungen, innerhalb welcher die Menschen leben. Wer unbefangen in das soziale Leben hineinsieht, der wird entdecken können, daß zuletzt alles, was wir um uns herum an Einrichtungen haben, durch die Maßnahmen, durch den Willen der Menschen entsteht. Wer sich zu dieser Anschauung durchringt, der wird zuletzt sich sagen: Im sozialen Leben kommt es vor allen Dingen darauf an, ob die Menschen aus ihren Kräften, aus ihren Fähigkeiten, aus ihrer Gesinnung zu anderen Menschen und so weiter sich als soziale oder als unsoziale Menschen bewähren. Menschen mit sozialer Gesinnung, sozialer Lebensanschauung werden sich Einrichtungen gestalten, welche sozial wirken. Und man kann in sehr weitem Umfange sagen: Ob der einzelne in der Lage ist, sich für seine Einnahmen den entsprechenden Lebensunterhalt zu erwerben, das wird davon abhängen, wie ihm seine Mitmenschen die Mittel zu diesem Lebensunterhalte herstellen, ob sie für ihn so arbeiten, daß er seinen Lebensunterhalt von seinen Mitteln bestreiten kann. Ob der einzelne genügend Brot kaufen kann — wenn man in das Allerkonkreteste eingeht -, wird eben davon abhängen, ob die Menschen solche Einrichtungen getroffen haben, durch die ein jeglicher, der arbeitet, der etwas leistet, für seine Arbeit, für seine Leistung sich das entsprechende Brot eintauschen kann. Und ob der einzelne in der Lage ist, seine Arbeit wirklich zur Anwendung zu bringen, wirklich an der Stelle zu stehen, auf der er die nötigen Mittel für seinen Unterhalt erwerben kann, das hängt wiederum davon ab, ob die Menschen, innerhalb welchen er lebt, soziale Einrichtungen getroffen haben, durch die er an seinen entsprechenden Platz kommen kann. |
| 77 | Nun, es bedarf eigentlich nur wenig von einem unbefangenen Blicke in das gesellschaftliche Leben, um das, was eben ausgesprochen worden ist wie ein Axiom, wie eine Grunderkenntnis der sozialen Frage, anzuerkennen. Und wer es nicht anerkennt, dem wird man dieses Prinzip schwer beweisen können, weil er nicht die Neigung hat, unbefangen auf das Leben hinzuschauen, um sich — aus jedem Stück des Lebens kann er es - zu überzeugen, daß es wirklich so ist. Allerdings für den gegenwärtigen Menschen hat diese Anschauung etwas außerordentlich Unangenehmes. Denn der gegenwärtige Mensch legt großen Wert darauf, daß man nur ja nicht an ihn selbst herantippt. Er läßt es sich leicht gefallen, wenn man davon spricht, daß Einrichtungen verbessert werden sollen, daß Einrichtungen umgewandelt werden sollen, aber er empfindet es wie ein Antasten seiner Menschenwürde, wenn man davon zu sprechen genötigt ist, daß er selber in seiner Seelenverfassung, in seinem Lebensverhalten sich einer Umwandelung unterziehen soll. Er läßt es sich leicht gefallen, wenn man sagt, die Einrichtungen sollen sozial gestaltet werden; er läßt es sich schwer gefallen, wenn man das Verlangen stellt, er solle sich selber sozial gestalten. Und so ist denn etwas außerordentlich Merkwürdiges in der neueren Geschichtsentwickelung der Menschheit eingetreten. Es hat sich im Laufe der letzten Jahrhunderte das wirtschaftliche Leben, wie ich bereits im ersten Vortrag auseinandergesetzt habe, hinausentwickelt über dasjenige, was die Menschen an Anschauungen, namentlich an rechtlichen und geistigen Anschauungen über dieses wirtschaftliche Leben ausgestaltet haben. Ich habe im ersten Vortrage darauf hingewiesen, wie gerade die Gesellschaftskritik des Woodrow Wilson darauf hinauslaufe, daß er sagt: Das wirtschaftliche Leben hat seine Forderungen gestellt, ist fortgeschritten, hat gewisse Formen angenommen; das rechtliche, das geistige Leben, durch das wir dieses Wirtschaftsleben zu beherrschen suchen, das steht noch auf alten Standpunkten, das ist nicht nachgekommen. Dadurch aber ist überhaupt eine tief bedeutsame Tatsache der neueren Menschheitsentwickelung ausgesprochen. Mit dem Heraufkommen der komplizierten technischen Verhältnisse und der dadurch notwendig gewordenen komplizierten kapitalistischen Verhältnisse, der Unternehmungsverhältnisse, hat das wirtschaftliche |
| 78 | Leben seine Forderungen gestellt. Die Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens sind, ich möchte sagen, den Menschen allmählich entschlüpft; sie nehmen mehr oder weniger ihren eigenen Gang. Der Mensch hat nicht die Kraft gefunden, von sich aus durch seine Vorstellungen, durch seine Ideen dieses wirtschaftliche Leben zu beherrschen. Aus dem Denken über die ökonomischen Forderungen, aus dem Denken über das Wirtschaftliche, wie man es unmittelbar beobachtet, hat sich der neuere Mensch herbeigelassen, immer mehr und mehr seine Rechtsbegriffe und auch seine geistigen Begriffe zu gestalten. Und so kann man sagen: Das Charakteristische in der Entwickelung der Menschheit in den letzten Jahrhunderten ist, daß sowohl die Rechtsbegriffe, durch welche die Menschen miteinander in Frieden leben wollen, wie auch die Begriffe vom Geistesleben, durch die sie ihre Fähigkeiten entwickeln und gestalten wollen, im hohen Grade abhängig geworden sind vom wirtschaftlichen Leben. Man bemerkt gar nicht, wie sehr in dieser neueren Zeit die menschlichen Vorstellungen und das Verhalten der Menschen zueinander von dem wirtschaftlichen Leben abhängig geworden sind. Natürlich haben die Menschen auch die Einrichtungen der letzten Jahrhunderte selbst geschaffen, aber sie haben sie zum großen Teile nicht aus neugegründeten Vorstellungen und Ideen heraus geschaffen, sondern mehr aus unbewußten Impulsen, unbewußten Antrieben heraus. Und dadurch hat sich etwas ergeben, was man in Wirklichkeit ein gewisses Anarchisches in der Struktur des sozialen Organismus nennen kann. Nach verschiedenen Gesichtspunkten habe ich in den zwei ersten Vorträgen dieses Anarchische schon auseinandergehalten. Aber innerhalb dieser anarchischen sozialen Struktur der neueren Zeit haben sich eben diejenigen Verhältnisse entwickelt, die zu der modernen Gestalt gerade der proletarischen Frage geführt haben. Der Proletarier, der hinweggerufen worden ist von seinem Handwerk, an die Maschine gestellt worden ist, in die Fabrik gepfercht worden ist - was hat er hauptsächlich gesehen, indem er sich das Leben, das sich um ihn herum entwickelte, ansah? Er hat vorzüglich an seinem eigenen Leben gesehen, wie abhängig alles ist, was er denken kann, was er an Recht hat gegenüber anderen Menschen, wie alles das bestimmt ist von |
| 79 | wirtschaftlichen Machtverhältnissen, von den wirtschaftlichen Machtverhältnissen, die vor allen Dingen für ihn dadurch gegeben sind, daß er der wirtschaftlich Schwache gegenüber dem wirtschaftlich Starken ist. Und so kann man sagen: Bei den leitenden führenden Kreisen hat sich eine gewisse Verleugnung der Grundwahrheit eingestellt, daß die menschlichen Einrichtungen von den Menschen selber aus ihrem bewußten Leben herauskommen sollen. Die Menschen haben vergessen, diese Grundwahrheit im sozialen Leben wirklich anzuwenden. Die leitenden führenden Kreise haben sich allmählich instinktiv einem Leben hingegeben - wenn auch nicht einem Glauben -, das den Geist und das Recht abhängig gemacht hat von den wirtschaftlichen Machtmitteln. Daraus aber ist entstanden ein Dogma, eine Lebensauffassung sozialistisch denkender Persönlichkeiten und ihres Anhanges. Die Lebensauffassung ist daraus hervorgegangen, es müsse in der Menschheitsentwickelung so sein, daß keine Möglichkeit da ist, daß der Mensch von sich selber aus Rechtsverhältnisse organisiere, daß der Mensch selber sich das geistige Leben organisiere, sondern daß das geistige Leben und das Rechtsleben sich wie ein Anhängsel ergeben müssen aus den wirtschaftlichen Realitäten, aus den wirtschaftlichen Produktionszweigen und so weiter. Und so entstand die soziale Frage unter dem Gesichtspunkte einer bestimmten Forderung bei weiten Kreisen. Ihnen lag der Glaube zugrunde: Das wirtschaftliche Leben macht das Rechtsleben, das wirtschaftliche Leben macht das Geistesleben — also muß das wirtschaftliche Leben für sich so umgestaltet werden, daß es ein Rechtsleben, ein Geistesleben hervorbringt, wie es den Anforderungen dieser Kreise entspricht. Was zu Lebensgewohnheiten der leitenden führenden Kreise geworden war, hat das Proletariat gelernt, auch ins Bewußtsein heraufzuholen; was die anderen instinktiv dargelebt haben, hat es zum Dogma gemacht, und wir stehen heute der sozialen Frage so gegenüber, daß in weitesten Kreisen die Anschauung verbreitet ist: Wir müssen nur das Wirtschaftsleben umgestalten, die wirtschaftlichen Einrichtungen, dann wird alles andere, das Rechtsleben, das Geistesleben, von selber so kommen, wie aus wirtschaftlich richtig, gut, sozial gestalteten Einrichtungen dieses Geistes- und dieses Rechtsleben sich ergeben werden. |
| 80 | Unter dem Einflüsse dieses Gesichtspunktes ist verkannt worden, um was es sich eigentlich handelt in der neueren sozialen Frage. Es ist gewissermaßen durch eine große Täuschung, durch eine gewaltige Illusion von diesem Dogma zugedeckt, verhüllt worden. Es handelt sich nämlich eigentlich darum: Gerade dieses ist ein Ergebnis der neueren Geschichte der Menschheit, daß die Abhängigkeit des Rechts- und Geisteslebens vom Wirtschaftsleben überwunden werden muß. Und während weite sozialistische Kreise heute denken, das Wirtschaftsleben müsse zunächst anders gestaltet werden, dann ergebe sich alles andere von selbst, hat man sich die Frage vorzulegen: Welche Verhältnisse müssen auf dem Gebiete des Rechtes, des Geisteslebens für sich geschaffen werden, damit aus dem erneuerten geistigen, aus dem erneuerten Rechtsleben heraus wirtschaftliche Zustände entstehen, die den Forderungen eines menschenwürdigen Daseins entsprechen? Nicht: Wie machen wir immer mehr und mehr das Rechtsleben, das Geistesleben abhängig vom Wirtschaftsleben? - sondern: Wie kommen wir heraus aus der Abhängigkeit? - das ist es vor allen Dingen, was gefragt werden muß. Diese Betrachtung ist eine sehr wichtige, denn sie zeigt uns, welche Hindernisse da sind für eine vorurteilslose Auffassung der sozialen Frage der Gegenwart, und wie eines der wichtigsten Hindernisse ein Dogma ist, das sich im Lauf der Jahrhunderte herausgebildet hat. Und dieses Dogma hat sich so festgesetzt, daß zahlreiche Gebildete und Ungebildete der Gegenwart, Proletarier und Nichtproletarier, einen heute geradezu auslachen, wenn man glaubt, daß irgendwie von einer anderen Seite her als durch eine Umgestaltung des Wirtschaftslebens auch eine Gesundung des Rechtslebens und des Geisteslebens kommen könne. Nun ist heute meine Aufgabe, über das Rechtsleben, übermorgen, über das Geistesleben zu sprechen. Das Rechtsleben hat ja auch in seiner eigenen Wesenheit und Bedeutung die Menschen vielfach vor die Frage gestellt: Welchen Ursprung hat eigentlich das Recht? Welchen Ursprung hat das, wovon die Menschen in ihrem gegenseitigen Verhalten sagen, es sei rechtens? - Diese Frage ist ja immer für die Menschen eine sehr, sehr wichtige gewesen. Allein es ist sehr merkwürdig, daß bei einem weiten Kreise sozial betrachtender Persönlichkeiten die eigentliche Rechtsfrage, man möchte sagen, in ein Loch gefallen ist, gar nicht |
| 81 | mehr da ist. Gewiß, akademisch theoretische Erörterungen sind auch heute viele vorhanden über Wesen, Bedeutung des Rechtes und so weiter, aber in der sozialen Betrachtung weiter Kreise ist gerade dieses das Charakteristische, daß die Rechtsfrage mehr oder weniger durchgefallen ist. Wenn ich Ihnen das erörtern soll, muß ich Sie auf etwas aufmerksam machen, das in der Gegenwart ja schon immer häufiger und häufiger hervortritt, während es noch vor kurzer Zeit ganz übersehen worden ist. Die Menschen haben unhaltbare soziale Zustände heraufkommen sehen. Auch diejenigen, die in ihrer eigenen Lebenshaltung mehr oder weniger unberührt geblieben sind von diesen unsozialen Zuständen, haben versucht, darüber nachzudenken. Und während vor verhältnismäßig kurzer Zeit es wirklich radikal so war, wie ich es eben ausgesprochen habe, daß man eigentlich nur gelacht hat, wenn etwas erwartet worden ist von Rechts- und Geistesfragen für die wirtschaftlichen Zustände, tritt einem heute - aber wie aus dunklen Geistestiefen, könnte man sagen - schon immer mehr und mehr die Behauptung entgegen: Ja, im gegenseitigen sozialen Verhalten der Menschen komme doch auch so etwas in Betracht wie seelische Fragen und Rechtsfragen; und vieles in der Verwirrung der sozialen Zustände rühre heute davon her, daß man die seelischen Verhältnisse der Menschen, die psychischen Verhältnisse und die rechtlichen Verhältnisse in ihrer Selbständigkeit zu wenig berücksichtigt habe. - Also es wird schon ein wenig, weil es handgreiflich ist, darauf hingewiesen, daß von einer anderen als von der rein tatsächlichen, wirtschaftlichen Seite her das Heil kommen müßte. Aber in der praktischen Besprechung der Frage kommt das noch wenig zur Geltung. Es ist wie ein roter Faden, der sich durch alles, was neuere sozialistisch Denkende von sich geben, hindurchzieht: daß eine gesellschaftliche Struktur herbeigeführt werden müsse, in welcher die Menschen leben können nach ihren Fähigkeiten und nach ihren Bedürfnissen. Ob das mehr oder weniger grotesk radikal ausgestaltet wird oder mehr nach konservativer Gesinnung, darauf kommt es nicht an; wir hören überall: Die Schäden der gegenwärtigen sozialen Ordnung beruhten zum großen Teile darauf, daß der Mensch nicht in der Lage sei, innerhalb der |
| 82 | gegenwärtigen gesellschaftlichen Ordnung seine Fähigkeiten wirklich voll anzuwenden; auf der anderen Seite, daß diese gesellschaftliche Ordnung eine solche sei, daß er seine Bedürfnisse nicht befriedigen könne, namentlich daß nicht eine gewisse Gleichmäßigkeit in der Befriedigung der Bedürfnisse herrsche. Man geht, indem man dieses ausspricht, auf zwei Grundelemente des menschlichen Lebens zurück. Fähigkeiten, das ist etwas, das sich mehr bezieht auf das menschliche Vorstellen. Denn alle Fähigkeiten entspringen zuletzt beim Menschen, da er bewußt handeln muß, aus seiner Vorstellung, aus seinem Denkwillen. Gewiß, das Gefühl muß fortwährend die Fähigkeiten des Vorstellens anfeuern, sie begeistern; aber das Gefühl als solches kann nichts machen, wenn nicht die grundlegende Vorstellung da ist. Also wenn man von den Fähigkeiten spricht, auch wenn man von den praktischen Geschicklichkeiten spricht, kommt man zuletzt auf das Vorstellungsleben. Das ging also einer Anzahl von Menschen auf, daß da gesorgt werden müsse dafür, daß der Mensch in der sozialen Struktur sein Vorstellungsleben zur Geltung bringen könne. Das andere, was dann geltend gemacht wird, geht mehr auf das Lebenselement des Wollens im Menschen. Das Wollen, das mit dem Begehren, mit der Bedürftigkeit nach diesen oder jenen Erzeugnissen zusammenhängt, ist eine Grundkraft des menschlichen Wesens. Und wenn man sagt, der Mensch solle leben können in einer sozialen Struktur nach seinen Bedürfnissen, so sieht man auf das Wollen. Ohne daß sie es wissen, reden also selbst die Marxisten vom Menschen, indem sie ihre soziale Frage aufwerfen und eigentlich glauben machen möchten, daß sie nur von Einrichtungen sprechen. Sie sprechen wohl von Einrichtungen, aber diese Einrichtungen wollen sie so gestalten, daß das Vorstellungsleben, die menschlichen Fähigkeiten, zur Geltung kommen können, und daß die menschlichen Bedürfnisse gleichmäßig befriedigt werden können, so wie sie vorhanden sind. Nun gibt es etwas sehr Eigentümliches in dieser Anschauung. In dieser Anschauung kommt nämlich ein Lebenselement des Menschen gar nicht zur Geltung, und das ist das Gefühlsleben. Sehen Sie, wenn man sagen würde: Man bezwecke, man wolle erzielen eine soziale Struktur, in der die Menschen leben können nach ihren Fähigkeiten, nach ihren |
| 83 | Gefühlen, nach ihren Bedürfnissen —, so würde man den ganzen Menschen treffen. Aber kurioserweise läßt man, indem man in umfänglicher Weise charakterisieren will, welches das soziale Ziel für den Menschen ist, das Gefühlsleben des Menschen aus. Und wer das Gefühlsleben in seiner Menschheitsbetrachtung ausläßt, der läßt eigentlich jede Betrachtung über die wirklichen Rechtsverhältnisse im sozialen Organismus aus. Denn die Rechtsverhältnisse können sich nur so entwickeln im Zusammenleben der Menschen, wie sich in diesem Zusammenleben der Menschen Gefühl an Gefühl abstreift, abschleift. So wie die Menschen gegenseitig zueinander fühlen, so ergibt sich, was öffentliches Recht ist. Und daher mußte, weil man in der Grundfrage der sozialen Bewegung das Lebenselement des Gefühls wegließ, die Rechtsfrage eigentlich, wie ich sagte, in ein Loch fallen, verschwinden. Und es handelt sich darum, daß man gerade diese Rechtsfrage in das richtige Licht rückt. Gewiß, man weiß, daß ein Recht vorhanden ist, aber man möchte das Recht bloß als ein Anhängsel der wirtschaftlichen Verhältnisse hinstellen. Und wie entwickelt sich im menschlichen Zusammenleben das Recht? Sehen Sie, eine Definition des Rechtes zu geben, ist oftmals versucht worden, aber niemals ist eigentlich eine befriedigende Definition des Rechtes herausgekommen. Ebensowenig ist viel herausgekommen, wenn man den Ursprung des Rechtes untersucht hat, wo das Recht herstammt. Man wollte diese Frage beantworten. Es ist niemals richtig etwas dabei herausgekommen. Warum nicht? Es ist geradeso wie wenn man irgendwie aus der menschlichen Natur und bloß aus der menschlichen Natur die Sprache entwickeln wollte. Es ist oftmals gesagt worden, und es ist richtig: Der Mensch, der auf einer einsamen Insel aufwächst, würde niemals zum Sprechen kommen, denn die Sprache entzündet sich an den anderen Menschen, an der ganzen menschlichen Gesellschaft. So entzündet sich aus dem Gefühl im Zusammenwirken mit dem Gefühl des anderen innerhalb des öffentlichen Lebens das Recht. Man kann nicht sagen, es entspringe das Recht aus diesem oder jenem Winkel des Menschen oder der Menschheit, sondern man kann nur sagen: Die Menschen kommen durch ihre Gefühle, die sie gegenseitig füreinander |
| 84 | entwickeln, in solche Beziehungen, daß sie diese Beziehungen in Rechten festlegen, festsetzen. Das Recht ist also etwas, nach welchem so gefragt werden sollte, daß man vor allen Dingen auf seine Entwickelung innerhalb der menschlichen Gesellschaft hinsieht. Dadurch aber kommt die Rechtsbetrachtung für den modernen Menschen gerade in unmittelbare Nähe dessen, was sich herauf entwickelt hat in der Geschichte der neueren Menschheit als die demokratische Forderung. Man kommt dem Wesen solcher Forderungen, wie es die demokratische Forderung ist, nicht nahe, wenn man nicht die menschliche Entwickelung selber wie eine Art Organismus ansieht. Aber davon sind die gegenwärtigen Betrachtungsweisen sehr, sehr weit entfernt. Jeder Mensch empfindet es gewiß als etwas sehr Lächerliches und Paradoxes, wenn man erklären wollte, wie der Mensch von der Geburt bis zum Tode sich entwickelt unter dem Einfluß der Nahrungsmittel; wenn man erklären wollte, weil der Kohl so ist, der Weizen so ist, das Rindfleisch so ist, entwickelt sich der Mensch von seiner Geburt bis zum Tode so und so. Nein, niemand wird zugeben, daß das eine vernünftige Betrachtungsweise ist, sondern jeder wird zugestehen, daß man fragen muß: Wie ist es in der menschlichen Natur selbst begründet, daß zum Beispiel um das siebente Jahr herum aus dieser menschlichen Natur heraus die Kräfte kommen, die den Zahn Wechsel bewirken? Man kann nicht aus dem Kohl, aus dem Rindfleisch die Konsequenzen ziehen, daß der Zahnwechsel sich vollzieht. Ebenso muß man fragen: Wie entwikkelt sich aus dem menschlichen Organismus heraus dasjenige, was zum Beispiel die Geschlechtsreife darstellt? - und so weiter. Man muß auf das, was sich entwickelt, auf seine innere Natur eingehen. Suchen Sie sich unter den heutigen Vorstellungsarten aber eine, welche das auf die menschliche Entwickelungsgeschichte anwenden kann, welche sich zum Beispiel klar darüber wäre, daß, indem die Menschheit auf der Erde sich entwickelt, sie aus sich, aus ihrem Wesen heraus in den verschiedenen Zeitaltern gewisse Kräfte und Fähigkeiten, gewisse Eigentümlichkeiten entwickelt! Wer lernt, sachgemäß zu sein in der Naturbetrachtung, kann diese sachgemäße Betrachtungsweise auch übertragen auf die Geschichtsbetrachtung. Und da findet man, daß aus den Tiefen der Menschennatur |
| 85 | hervorgehend seit der Mitte des 15. Jahrhunderts eben gerade diese Forderung nach Demokratie sich entwickelt hat und in den verschiedenen Gegenden der Erde mehr oder weniger befriedigt worden ist, diese Forderung: daß der Mensch in seinem Verhalten zu anderen Menschen nur dasjenige gelten lassen kann, was er selbst als das Richtige, als das ihm Angemessene empfindet. Das demokratische Prinzip ist aus den Tiefen der Menschennatur heraus die Signatur des menschlichen Strebens in sozialer Beziehung in der neueren Zeit geworden. Es ist eine elementare Forderung der neueren Menschheit, dieses demokratische Prinzip. Wer diese Dinge durchschaut, der muß sie aber auch völlig ernst nehmen, der muß sich dann die Frage auf werfen: Welches ist die Bedeutung und welches sind die Grenzen des demokratischen Prinzipes? - Das demokratische Prinzip - ich habe es eben charakterisiert - besteht darinnen, daß die in einem geschlossenen sozialen Organismus zusammenlebenden Menschen Beschlüsse fassen sollen, welche aus jedem einzelnen hervorgehen. Dann können sie natürlich nur für die Gesellschaft bindende Beschlüsse dadurch werden, daß sich Majoritäten ergeben. Demokratisch wird, was in solche Majoritätsbeschlüsse einläuft, nur dann sein, wenn jeder einzelne Mensch als einzelner Mensch dem anderen einzelnen Menschen als ein gleicher gegenübersteht. Dann aber können auch nur über diejenigen Dinge Beschlüsse gefaßt werden, in denen der einzelne Mensch als gleicher jedem anderen Menschen in Wirklichkeit gleich ist. Das heißt: Es können nur Beschlüsse gefaßt werden auf demokratischem Boden, über die jeder mündig gewordene Mensch dadurch, daß er mündig geworden ist, urteilsfähig ist. Damit aber haben sie — ich meine so klar als nur möglich — der Demokratie ihre Grenzen gezogen. Es kann ja nur dasjenige auf dem Boden der Demokratie beschlossen werden, was man einfach dadurch beurteilen kann, daß man ein mündig gewordener Mensch ist. Dadurch schließt sich aus von demokratischen Maßregeln alles, was sich auf die Entwickelung der menschlichen Fähigkeiten im öffentlichen Leben bezieht. Alles, was Erziehung und Unterrichtswesen, was geistiges Leben überhaupt ist, erfordert die Einsetzung des individuellen Menschen - wir werden übermorgen im genaueren davon sprechen -, |
| 86 | erfordert vor allen Dingen wirkliche individuelle Menschenkenntnis, erfordert in dem Unterrichtenden, in dem Erziehenden besondere individuelle Fähigkeiten, die durchaus nicht dem Menschen dadurch eignen können, daß er einfach ein mündig gewordener Mensch ist. Entweder nimmt man es mit der Demokratie nicht ernst: dann läßt man sie beschließen auch über alles, was an individuellen Fähigkeiten hängt; oder man nimmt es mit der Demokratie ernst: dann muß man ausschließen von der Demokratie die Verwaltung des Geisteslebens auf der einen Seite. Man muß aber auch ausschließen von dieser Demokratie, was Wirtschaftsleben ist. Alles was ich gestern entwickelt habe, beruht auf Sachkenntnis und Fachtüchtigkeit, die sich der einzelne erwirbt in dem Lebenskreis wirtschaftlicher Art, in dem er drinnensteht. Niemals kann einfach die Mündigkeit, die Urteilsfähigkeit jedes mündig gewordenen Menschen darüber entscheiden, ob man ein guter Landwirt, ob man ein guter Industrieller und dergleichen ist. Daher können auch nicht Majoritätsbeschlüsse gefaßt werden von jedem mündig gewordenen Menschen über dasjenige, was auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens zu geschehen hat. Das heißt, das Demokratische muß ausgesondert werden von dem Boden des Geisteslebens, von dem Boden des Wirtschaftslebens. Dann ergibt sich zwischen beiden das eigentliche demokratische Staatsleben, in dem ein jeder Mensch dem anderen als urteilsfähiger, mündiger, gleicher Mensch gegenübersteht, in dem aber auch nur Majoritätsbeschlüsse gefaßt werden können über das, was abhängt von der gleichen Urteilsfähigkeit aller mündig gewordenen Menschen. Wer diese Dinge, die ich eben ausgesprochen habe, nicht.einfach abstrakt denkend sagt, sondern sie am Leben abmißt, der sieht, daß die Menschen gerade deshalb sich über diese Dinge täuschen, weil sie eigentlich unbequem vorzustellen sind, weil man nicht den Mut entwickeln möchte, in die letzten Konsequenzen dieses menschlichen Vorstellens einzudringen. Das aber, daß man das nicht wollte, daß man der allgemeinen Forderung nach Demokratie nicht ganz andere Dinge entgegenstellte, das hatte in der neueren Menschheitsentwickelung eine sehr, sehr praktische Bedeutung. Ich möchte Ihnen diese Dinge viel weniger aus abstrakten |
| 87 | Prinzipien als aus der historischen Entwickelung der Menschheit selber heraus gestalten. Wir haben in diesen Jahren einen Staat zugrunde gehen sehen, man möchte sagen: aus seinen eigenen Bedingungen heraus zugrunde gehen sehen, und dieser Staat kann geradezu als Experimentierobjekt auch für Rechtsfragen angesehen werden. Es ist das alte, nicht mehr bestehende Österreich-Ungarn. Wer die Kriegs jähre verfolgt hat, der weiß zwar, daß zuletzt Österreich gefallen ist durch die rein kriegerischen Ereignisse, aber die Auflösung dieses österreichischen Staates ist erfolgt als eine zweite Erscheinung, als etwas, was sich aus seinen inneren Zuständen heraus ergeben hat. Dieser Staat ist auseinandergefallen, und er wäre wahrscheinlich auch auseinandergefallen, wenn die kriegerischen Ereignisse für Österreich glimpflicher ausgefallen wären. Das kann man sagen, wenn man diese Verhältnisse in Österreich — wie es dem möglich war, der hier vor Ihnen spricht; dreißig Jahre meines Lebens habe ich in Österreich zugebracht — durch Jahrzehnte hindurch sachgemäß beobachtet hat. Es war in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, da trat aus diesem Österreich die Forderung hervor nach Demokratie, das heißt nach einer Volksvertretung. Wie wurde nun diese Volksvertretung gestaltet? Diese Volksvertretung wurde so gestaltet, daß die Volksvertreter sich rekrutierten im österreichischen Reichsrat aus vier Kurien, vier Kurien rein wirtschaftlicher Art: erstens die Kurie der Großgrundbesitzer, eine Kurie; zweitens die Städte, Märkte und Industrialorte, zweite Kurie; drittens die Handelskammern, dritte Kurie; die vierte Kurie waren die Landgemeinden, aber da kamen auch in den Landgemeinden nur eigentlich wirtschaftliche Interessen in Frage. Je nachdem man also Angehöriger einer Landgemeinde, Handelskammer und so weiter war, wählte man seine Vertreter in den österreichischen Reichsrat. Und da saßen nun die Vertreter rein wirtschaftlicher Interessen beisammen. Die Beschlüsse, die sie faßten, kamen, durch Majorität selbstverständlich, aus einzelnen Menschen heraus zustande, aber die einzelnen Menschen vertraten solche Interessen, wie sie sich ihnen ergaben aus ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu den Grund- und Bodenbesitzern, zu den Städten, Märkten und Industrialorten, zu den Handelskammern |
| 88 | oder zu den Landgemeinden. Und was kamen für öffentliche Rechte, die durch Majoritätsbeschlüsse gefaßt worden sind, dadurch zum Vorschein? Es kamen dadurch öffentliche Rechte zum Vorschein, die nur umgewandelte Wirtschaftsinteressen waren. Denn selbstverständlich, wenn zum Beispiel die Handelskammern mit den Großgrundbesitzern einig waren über irgend etwas, was ihnen wirtschaftliche Vorteile brachte, so konnte ein Majoritätsbeschluß gefaßt werden gegen die Interessen der Minderheit, die vielleicht gerade die Sache anging. Man kann immer, wenn Interessenvertretungen wirtschaftlicher Art in den Parlamenten sitzen, Majoritäten zusammenbringen, die aus den wirtschaftlichen Interessen heraus Beschlüsse fassen, dadurch Rechte schaffen, die aber gar nichts zu tun haben mit dem, was aus dem Gefühl heraus von Mensch zu Mensch als Rechtsbewußtsem waltet. Oder nehmen Sie die Tatsache, daß zum Beispiel in dem alten deutschen Reichstag eine große Partei saß, die sich Zentrum nannte, und die rein geistige Interessen, nämlich katholisch-geistige Interessen vertrat. Diese Partei konnte sich zusammenschließen mit jeder anderen, um eine Majorität zu ergeben, und so wurden rein geistige Bedürfnisse in irgendwelche öffentlichen Rechte umgewandelt. Unzählige Male ist dies geschehen. Was da lebt in den demokratisch werden wollenden modernen Parlamenten, hat man oftmals bemerkt. Aber man ist nicht darauf gekommen, einzusehen, was zu geschehen hat: Eine reinliche Abscheidung desjenigen, was das Rechtsleben ist, von dem, was die Vertretung, die Verwaltung wirtschaftlicher Interessen ist. Der Impuls für die Dreigliederung des sozialen Organismus muß daher in entschiedenster Weise die Abgliederung des Rechtslebens, des Rechtsbodens von der Verwaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse, von der Verwaltung des Wirtschaftskreislaufes fordern. Innerhalb des Wirtschaftskreislaufes sollen sich Assoziationen bilden, wie ich gestern auseinandergesetzt habe. Es werden Berufsstände einander gegenüberstehen, es werden Produzenten und Konsumenten einander gegenüberstehen. Was da geschehen wird an rein wirtschaftlichen Tatsachen und Maßnahmen, das wird beruhen auf Verträgen, die |
| 89 | die Assoziationen miteinander schließen. Im Wirtschaftsleben wird alles auf Verträgen, alles auf gegenseitigen Leistungen beruhen. Da werden Korporationen Korporationen gegenüberstehen. Da wird Sachkenntnis und Fachtüchtigkeit den Ausschlag zu geben haben. Da wird es sich nicht darum handeln, was ich für eine Meinung habe, sagen wir, wenn ich Industrieller bin, welche Geltung gerade mein Industriezweig im öffentlichen Leben haben soll; nein, darüber werde ich nichts beschließen können, wenn das Wirtschaftsleben selbständig ist, sondern ich werde zu leisten haben in meinem Industriezweige, werde Verträge zu schließen haben mit den Assoziationen anderer Industriezweige, und die werden mir die Gegenleistungen zu bieten haben. Ob ich in der Lage bin, sie zu Gegenleistungen zu verhalten, davon wird es abhängen, ob ich meine Leistungen anbringen kann. Vertragsweise wird sich eine Tüchtigkeitsassoziation abschließen. Das ist es, was Tatsachen sind. Anders muß sich das Leben abspielen auf dem Rechtsboden. Auf dem Rechtsboden kann der Mensch dem Menschen gegenüberstehen. Auf dem Rechtsboden kann es sich nur handeln um die Festlegung von Gesetzen, die eben die öffentlichen Rechte durch Majoritätsbeschlüsse regeln. Gewiß, sehr viele Menschen sagen: Aber was ist denn schließlich das öffentliche Recht? Es ist ja nichts anderes als dasjenige, was, in Worte gefaßt, in Gesetze bringt, was in den wirtschaftlichen Zuständen lebt! - Es ist in vieler Beziehung so. Aber das läßt die Idee von der Dreigliederung des sozialen Organismus, wie sie die Wirklichkeit überhaupt nicht unberücksichtigt läßt, durchaus nicht außer acht: Was sich durch die Beschlüsse auf demokratischem Boden als rechtens ergibt, das tragen selbstverständlich die Menschen, die wirtschaften, in das Wirtschaftsleben hinein. Nur sollen sie es nicht heraustragen und zum Rechte erst machen. Sie tragen es in das Wirtschaftsleben hinein. Abstraktlinge, die sagen: Ja, aber ist denn nicht im äußeren Leben dasjenige, was der eine mit dem anderen wirtschaftet, wenn er einen Wechsel ausstellt oder dergleichen, und was sich da im Wechselrecht ergibt, ganz in der Handlung des wirtschaftlichen Lebens drinnen enthalten? Ist denn das nicht eine völlige Einheit? Und du kommst, Dreigliederer, und willst das5 was im Leben eine völlige Einheit ist, jetzt auseinandernehmen! |
| 90 | Als ob es nicht im Leben - gerade in dem Leben, wo der Mensch keinen Zutritt hat mit seinen Meinungen und das er dadurch nicht verderben kann - viele Gebiete gäbe, wo sich Kräfteströmungen von verschiedenen Seiten her zu einer Einheit verbinden! Nehmen Sie einmal bei dem Menschen, der heranwächst, an: er hat verschiedene Eigenschaften, die er durch Vererbung bekommen hat. Die haften ihm an. Dann hat er gewisse Eigenschaften, die ihm anerzogen werden. Von zwei Seiten her bekommt der heranwachsende Mensch Eigenschaften: durch Vererbung, durch Erziehung. Aber tun Sie etwas, wenn Sie fünfzehn Jahre alt geworden sind, so können Sie nicht sagen, es sei keine Einheit, was Sie tun! Es fließen als eine Einheit zusammen das Ergebnis Ihrer Vererbung und das Ergebnis Ihrer Erziehung. Dadurch lebt eine Einheit drinnen, aber nur dadurch richtig als eine Einheit, daß es von zwei Seiten zusammenströmt. Gerade dadurch wird es eine gesunde Einheit, daß es von zwei Seiten zusammenströmt. So ergibt sich aus der Wirklichkeit des Lebens für die Idee des sozialen dreigegliederten Organismus, daß eine gesunde Einheit für das Handeln im Wirtschaftlichen nur entsteht, insofern Rechtsbegriffe darinnen inbegriffen werden, dadurch, daß die wirtschaftlichen Maßnahmen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten selbständig verwaltet werden, und daß auf dem demokratischen Rechtsboden die Rechte geschaffen werden. Die Menschen tragen das dann zu einer Einheit zusammen. Es wirkt zusammen, während Sie, wenn Sie die Rechte aus den Interessen des Wirtschaften selber heraus entstehen lassen, diese Rechte zu Karikaturen machen. Es ist dann das Recht nur eine Photographie, nur ein Abdruck des wirtschaftlichen Interesses. Es ist das Recht gar nicht da. Nur dadurch, daß Sie das Recht ursprünglich und uranfänglich entstehen lassen auf seinem selbständigen demokratischen Boden, können Sie es hineintragen in das Wirtschaftsleben. Man sollte glauben, dies wäre so ohne weiteres klar, daß man es eigentlich nicht weitläufig auseinanderzusetzen brauchte. Aber unsere Zeit hat gerade das Eigentümliche, daß die klarsten Wahrheiten durch das neuere Leben verdunkelt worden sind und daß man eigentlich die klarsten Wahrheiten verzerrt. Man denkt heute auf dem Boden, auf |
| 91 | dem sich viele sozialistische Anschauungen entwickeln, die Abhängigkeit des Rechtslebens von dem Wirtschaftsleben müsse gerade fortgesetzt werden. Ich habe Ihnen gestern angedeutet, wie eine Art Hierarchie begründet werden soll nach politischem Muster, und wie das Wirtschaftsleben danach geregelt und verwaltet werden soll. Da, denkt man, werden diejenigen, die das Wirtschaftsleben verwalten, schon so nebenbei auch die Rechte entwickeln. Man hat, indem man das behauptet, kernen Sinn für das konkrete, wirkliche Leben. Nicht das Wirtschaftsleben, in dem man vor allen Dingen tüchtig zu sein hat für die Gestaltung der Produktionsverhältnisse, kann die Rechtsverhältnisse hervorbringen, sondern diese müssen neben dem Wirtschaftsleben aus ihrer eigenen Quelle hervorgebracht werden. Sie werden niemals bloß aus dem Nachdenken hervorgebracht, sondern dadurch, daß sich konkret neben dem Wirtschaftskreislauf ein staatliches Element entwickelt, in dem der einzelne individuelle Mensch dem anderen individuellen Menschen gegenübersteht. Es handelt sich ja nicht darum, daß man aus irgendeinem ursprünglichen Bewußtsein heraus als Wirtschafter auch Rechtsgesetze hervorbringt, sondern darum, daß man erst den konkreten Boden schafft, auf dem die Menschen durch ihre Gefühle in solche Verhältnisse kommen, daß sie diese Verhältnisse in rechtliche Verhältnisse umgestalten können. Es handelt sich darum, daß man eine Realität schafft neben dem Wirtschaftsleben. Dann wird nicht das Recht ein bloßer Überbau über dem Wirtschaftsleben sein, sondern dann wird das Recht dastehen als eine selbständig sich gestaltende Wesenheit. Dann wird man nicht durch eine theoretische Antwort den Grundirrtum, den Aberglauben der sozialen Frage überwinden, als ob man nur das Wirtschaftsleben umzugestalten brauchte, um zu anderen Rechtsbegriffen zu kommen, dann wird man die Realität im dreigegliederten sozialen Organismus einfach dadurch schaffen, daß man den selbständigen Rechtsboden schafft, die Realität, aus der heraus durch Menschenverkehr und Menschenbeziehung diejenige starke Stoßkraft des Rechtslebens entsteht, die das Wirtschaftsleben meistern kann. Und schließlich zeigt auch noch die geschichtliche Betrachtung der neueren Zeit von einer anderen Seite her, wie das, was ich eben auseinandersetzte, |
| 92 | noch bewiesen ist. Blicken Sie zurück auf die Antriebe, die die Menschen bis zum 13., 14. Jahrhundert noch gehabt haben für ihre handwerklichen und sonstigen Arbeiten. Es wird oftmals betont von den modernen sozialistischen Denkern, daß der Mensch getrennt sei von seinen Produktionsmitteln. Das ist er in so hohem Grade, wie es jetzt der Fall ist, erst durch die modernen Wirtschaftsverhältnisse geworden. Namentlich ist er getrennt von seinen Produkten. Der Arbeiter, der in der Fabrik arbeitet, wieviel Anteil hat er denn an dem, was dann der Unternehmer verkauft? Was weiß er denn davon? Was weiß er von dem Weg, den das macht in die Welt? Ein kleines Stück von einem großen Zusammenhang! Er bekommt vielleicht den großen Zusammenhang niemals zu Gesicht. Denken Sie sich, was das für ein gewaltiger Unterschied ist gegenüber dem alten Handwerk, wo der einzelne Arbeiter an dem, was er hervorbrachte, seine Freude hatte - wer die Geschichte kennt, weiß, wie das der Fall ist; denken Sie an die persönliche Beziehung eines Menschen zu der Hervorbringung eines Türschlüssels, eines Schlosses und dergleichen. Wenn man in primitive Gegenden kommt, kann man in dieser Beziehung noch recht nette Erfahrungen machen, aber wo die Gegenden weniger primitiv sind, da macht man solche Erfahrungen nicht mehr. Ich kam einmal - verzeihen Sie, daß ich so etwas Persönliches erzähle, aber vielleicht dient es zur Charakteristik - in eine solche Gegend und war wirklich außerordentlich entzückt, als ich in einen Friseurladen hineinging und der Friseurgehilfe seine helle Freude daran hatte, wie er einem Menschen schön die Haare schneiden konnte! Er hatte seine helle Freude an dem, was er leistete. Es ist immer weniger und weniger von solchen persönlichen Zusammenhängen zwischen dem Menschen und seinem Produkte da. Daß dieser Zusammenhang nicht da ist, das ist einfach eine Forderung des modernen Wirtschaftslebens. Das kann nicht anders sein unter den komplizierten Verhältnissen, wo wir unter Arbeitsteilung arbeiten müssen. Und hätten wir die Arbeitsteilung nicht, so hätten wir das moderne Leben mit alldem, was wir notwendig haben, nicht, hätten wir keinen Fortschritt. Es ist nicht möglich, daß die alte Beziehung zwischen dem Menschen und seinem Produkte da ist. Aber der Mensch braucht eine Beziehung zu seiner Arbeit. Der |
| 93 | Mensch hat nötig, daß Freude zwischen ihm und seiner Arbeit, daß eine gewisse Hingabe an seine Arbeit bestehen kann. Die alte Hingabe, das unmittelbare Beisammensein mit dem hervorgebrachten Objekte, das ist nicht mehr, das muß aber durch etwas anderes ersetzt werden. Denn das ist nicht erträglich für die menschliche Natur, daß nicht ein ähnlicher Antrieb zur Arbeit da sei, wie er da war durch die Freude am unmittelbaren Hervorbringen des Objektes. Das muß durch etwas anderes ersetzt werden. Durch was kann es ersetzt werden? Es kann allein dadurch ersetzt werden, daß der Horizont der Menschen vergrößert wird, daß die Menschen herausgerufen werden auf einen Plan, auf den sie mit ihren Mitmenschen in großem Kreise - zuletzt mit allen Mitmenschen, die den gleichen sozialen Organismus mit ihnen bewohnen - zusammentreffen werden, um als Mensch für den Menschen Interesse zu entwickeln. Das muß eintreten, daß selbst derjenige, der in dem verborgensten Winkel an einer einzelnen Schraube für einen großen Zusammenhang arbeitet, mit seinem persönlichen Verhältnisse nicht in dem Anblick dieser Schraube aufzugehen braucht, sondern daß er hineintragen kann in seine Werkstätte, was er als Gefühle für die anderen Menschen aufgenommen hat, daß er es wiederum findet, wenn er herausgeht aus seiner Werkstatt, daß er eine lebendige Anschauung hat von seinem Zusammenhang mit der menschlichen Gesellschaft, daß er arbeiten kann, auch wenn er nicht für das unmittelbare Produkt mit Freude arbeitet, aus dem Grunde, weil er sich als ein würdiges Glied innerhalb des Kreises seiner Mitmenschen fühlt. Und aus diesem Drange ist hervorgegangen die moderne Forderung nach Demokratie und die moderne Art, auf demokratische Weise das Recht, das öffentliche Recht festzulegen. Die Dinge hängen innerlich mit dem Wesen der Menschheitsentwickelung zusammen. Und diese Dinge kann nur durchschauen, wer in das Wesen der Menschheitsentwickelung, wie sie sich auf sozialem Boden abspielt, wirklich hineinzuschauen die Neigung hat. Man muß fühlen, wie der Horizont der Menschen erweitert werden müßte, wie Sie fühlen müßten: Gewiß, ich weiß nicht, was ich meinen Mitmenschen tue, indem ich diese Schraube hier fabriziere, aber ich weiß, daß ich durch die lebendigen Beziehungen, in die ich durch das öffentliche Recht mit ihnen komme, innerhalb |
| 94 | der gesellschaftlichen Ordnung ein würdiges Mitglied, ein mit allen anderen gleich geltendes Mitglied bin. Das ist es, was zugrunde liegen muß der modernen Demokratie, und was zugrunde liegen muß, als von Gefühl zu Gefühl zwischen Menschen wirkend, den modernen öffentlichen Rechtssatzungen. Und nur dadurch, daß man so in das innere Gefüge des Menschen hineinschaut, kommt man zu wirklich modernen Begriffen von dem, was sich als öffentliches Recht auf allen Gebieten entwickeln muß. Im Genaueren werden wir darüber noch im fünften Vortrag zu sprechen haben. Jetzt aber will ich Ihnen zum Schlüsse noch zeigen, wie das Gebiet der Rechtsfindung hinüberspielt von dem eigentlichen Rechtsboden auf den Geistesboden. Man kann, indem man einfach die Verhältnisse durchblickt, die ich Ihnen jetzt charakterisiert habe, sehen, wie durch das Abschleifen von Gefühl an Gefühl zwischen gleichberechtigten Menschen auf demokratischem Boden die Gesetze entstehen, währenddem auf demWirtschaftsboden die Verträge zwischen den Koalitionen oder auch zwischen den einzelnen Menschen entstehen. Von dem Augenblicke an, wo es sich darum handelt, daß der einzelne zivilrechtlich, privatrechtlich oder sonst irgendwie, auch strafrechtlich, sein Recht zu suchen hat oder zu finden hat, in diesem Augenblicke geht das Recht über von dem eigentlichen Rechtsboden auf den Boden des Geisteslebens. Da liegt wiederum ein Punkt - geradeso wie bei der Steuergesetzgebung -, wo das moderne menschliche Vorstellen sich noch lange nicht anbequemen wird an das, was sich eigentlich, wenn man auf die Grundverhältnisse eingeht, als ein Selbstverständliches ergibt. Sehen Sie, wenn es sich darum handelt, zu beurteilen, wie ein Gesetz, das gegeben ist, auf den einzelnen Menschen anzuwenden ist, da kommt die individuelle Beurteilung dieses einzelnen Menschen in Betracht; da kommt in Betracht, daß man wirklich durch seine geistigen Fähigkeiten eingehen kann auf diesen einzelnen Menschen. Die Strafrechtspflege, die Zivilrechtspflege, die kann nicht auf dem allgemeinen Rechtsboden stehen, die muß auf den Boden gerückt werden, dessen tiefere Eigentümlichkeit ich übermorgen bei der Besprechung des Geisteslebens klarlegen werde. Sie kann nur dadurch Rechts-Tat werden, daß jeder, der |
| 95 | zum Richter wird, wirklich auch in die Lage versetzt wird, aus den individuellen Fähigkeiten, ja den individuellen Beziehungen zu dem Menschen, über den er zu richten hat, heraus zu richten. Vielleicht könnte man sich denken, daß so etwas auf die verschiedenste Art erreicht werden kann. Ich habe in meinen «Kernpunkten der sozialen Frage» darauf aufmerksam gemacht, wie es auf eine Art erreicht werden kann. Es besteht im dreigliederigen sozialen Organismus die selbständige, Ihnen gestern charakterisierte Wirtschaftsverwaltung, es besteht der demokratische Rechtsboden, den ich heute skizziert habe und den ich im fünften Vortrag weiter auszuführen haben werde in seiner Wechselwirkung mit den anderen Gebieten. Es besteht aber auch das selbständige Geistesleben, wo vor allen Dingen das Unterrichts- und Erziehungswesen verwaltet wird in der Weise, wie ich es gestern angedeutet habe und übermorgen weiter ausführen werde. Diejenigen nun, die die Verwalter des Geisteslebens sind, werden zu gleicher Zeit die Richter zu stellen haben, und jeder Mensch wird das Recht und die Möglichkeit haben - sagen wir sogar bloß für Zeitdauer - sich zu bestimmen, von welchem Richter er abgeurteilt sein will, wenn er in die Lage kommt, für irgend etwas Zivil- oder Strafrechtliches abgeurteilt zu werden. Da wird aus den wirklichen individuellen Verhältnissen heraus der Mensch sich seinen Richter bestimmen. Da wird der Richter, der nicht ein juristischer Bürokrat ist, sondern der aus dem geistigen Organismus heraus bestellt wird, aus den Zusammenhängen, in die er mit seiner Umgebung in sozialer Beziehung versetzt ist, auch feststellen können, wie aus der sozialen Umgebung heraus derjenige zu beurteilen ist, über den zu richten ist. Es wird sich darum handeln, daß nicht aus staatlichen Bedürfnissen heraus die Richter bestellt werden, sondern daß die Gründe, aus denen heraus man einen Richter bestellt, ähnliche sind wie die, die man im freien Geistesleben geltend macht dafür, daß man den besten Erzieher an irgendeinen Platz hinbringt. Das Richterwerden wird etwas ähnliches sein wie das Lehrer- und Erzieherwerden. Natürlich drängt sich dadurch die Rechtsfindimg ab von der Feststellung des Rechtes, die auf demokratischem Wege erwächst. Wir sehen gerade an diesem Beispiel der Strafrechtspflege, wie aus der Demokratie |
| 96 | dasjenige herauswächst, was individuelle Angelegenheit des Menschen ist, was auch individuellerweise beurteilt werden muß. Die Feststellung des Rechtes ist ja im eminentesten Sinne eine soziale Angelegenheit. In dem Augenblicke, wo man genötigt ist, sich an einen Richter zu wenden, hat man es in der Regel mit einer über- oder antisozialen Angelegenheit zu tun, mit etwas, was aus dem sozialen Leben herausfällt. Solche Angelegenheiten sind im Grunde genommen alle individuellen Angelegenheiten der Menschen. Solche Angelegenheiten sind die Verwaltungszweige des geistigen Lebens, und unter diesen auch die Verwaltung der Rechtsfindung. Die Rechtsfindung wächst heraus, über die Grenzen der Demokratie hinweg. So handelt es sich darum, in Realität herzustellen, was zwischen Menschen als Realität das Rechtsleben bewirkt. Dann wird dieses Rechtsleben kein Überbau sein des Wirtschaftslebens, sondern dann wird dieses Rechtsleben hineinwirken in das Wirtschaftsleben. Niemals wird man durch eine bloße theoretische Betrachtungsweise auf das kommen, was auf diesem Gebiete zu geschehen hat, sondern allein dadurch, daß man ins praktische Leben hineinschaut und sich sagt: Ein wirkliches Rechtsleben mit einer entsprechenden Stoßkraft kann nur entstehen, wenn man einen selbständigen Rechtsboden schafft. Dieser Rechtsboden ist verschwunden unter dem alles überflutenden Wirtschaftsleben. Das Rechtsleben ist ein Anhängsel des Wirtschaftslebens geworden. Es muß wiederum selbständig werden, wie auch das Geistesleben emanzipiert werden muß vom Wirtschaftsleben. Der große Irrtum muß überwunden werden zum Klarsehen in der sozialen Frage — der große Irrtum, daß man bloß die wirtschaftlichen Einrichtungen umzugestalten habe, dann ergäbe sich alles übrige von selbst. Dieser Irrtum ist dadurch entstanden, daß das wirtschaftliche Leben in der neueren Zeit allein mächtig geworden ist. Man läßt sich suggestiv beeinflussen von der einzigen Macht des Wirtschaftslebens. Man wird dadurch niemals zu einer Lösung bringen, was die soziale Frage ist. Die Menschen werden sich Illusionen hingeben, gerade die vom Proletariat. Sie werden aus dem Wirtschaftsleben heraussaugen wollen, was sie «gerechte Verteilung der Güter» nennen. Die gerechte Verteilung der Güter wird aber nur bewirkt werden, wenn im sozialen Organismus |
| 97 | Menschen drinnenstehen, die Fähigkeiten haben, die entsprechenden Einrichtungen, durch die die wirtschaftlichen Forderungen befriedigt werden können, zu schaffen. Das kann nur geschehen, wenn man einsehen wird: Es handelt sich zur Befriedigung der sozialen Forderung nicht allein um die Umgestaltung des Wirtschaftslebens, sondern darum, die Frage zu beantworten: Was muß neben das Wirtschaftsleben hingestellt werden, damit fortdauernd dieses Wirtschaftsleben von den sozialen Menschen, die im Rechtsleben, im Geistesleben soziale Menschen werden, sozial gestaltet werde? Das muß sich als die Wahrheit einem Aberglauben, einem Dogma entgegensetzen. Und diejenigen, die im Wirtschaftsleben die alleinigen Heilmittel suchen für eine Gesundung des sozialen Lebens, müssen verwiesen werden auf den Geist und auf das Recht. Nicht träumen sollen sie davon, als ob das Recht nur ein Rauch wäre, der aufsteigt aus dem Wirtschaftsleben, sondern wirklichkeitsgemäß denken: Gerade weil das Recht und das Rechtsbewußtsein zurückgetreten sind -in der neueren Zeit durch die Überflutung des Wirtschaftslebens, haben wir zur sozialen Gestaltung unseres gesellschaftlichen Organismus nötig die reale Schöpfung eines Rechtsorganismus mit der entsprechenden sozialen Stoßkraft. |
Fragenbeantwortung nach dem dritten Vortrag
| 97 | Es sind nun noch eine Anzahl von Fragen an mich gestellt worden. Die erste: Wie kann durch ein auf selbständigem Boden beschlossenes Recht das Wirtschaftswesen geregelt werden? Nun ist es nur notwendig, daß man berücksichtigt, wie verschieden der hier gedachte dreigliedenge Organismus ist von dem, was man im platonischen Staat findet als die Gliederung der Menschen eines sozialen Organismus in drei Stände: in den Nährstand, Wehrstand, Lehrstand. |
| 98 | Ich habe es unter den mancherlei Mißverständnissen auch treffen müssen, daß Leute gesagt haben: Ja, diese Dreigliederung in einen geistigen Organismus, in einen Rechts- oder Staatsorganismus und in einen Wirtschaftsorganismus, das sei ja nur ein Aufwärmen des platonischen Prinzips von Lehrstand gleich geistiger Organismus - so glaubt man, Wehrstand gleich staatlicher rechtlicher Organismus, Nährstand gleich wirtschaftlicher Organismus. Das ist durchaus nicht so. Es ist das Gegenteil davon. Bei der Dreigliederung des sozialen Organismus handelt es sich nämlich darum, daß die Verwaltungen der betreffenden Zweige des menschlichen Lebens voneinander getrennt werden, daß also nicht etwa die Menschen gegliedert werden in Stände, sondern daß dasjenige, was vom Menschen abgesondert ist, die Verwaltung der Einrichtungen, in drei Glieder zerfällt, die ja zusammenzuwirken haben gerade durch den lebendigen Menschen. Der lebendige Mensch steht ja in allen drei Gebieten drinnen. Es ist nach und nach in der Menschheit das Bewußtsein entstanden, daß es eigentlich nicht menschenwürdig ist, Klassenunterschiede, Standesunterschiede und so weiter zu entwickeln. In der Realität werden diese nur überwunden werden, wenn man den sozialen Organismus nach dem Objektiven gliedert, nach dem, was vom Menschen abgesondert ist. So muß man sich zum Beispiel folgendes vorstellen. Ich werde im fünften Vortrag über Ähnliches noch zu sprechen haben. Wer eine Anschauung von dem wirklich freien Geistesleben gewinnt, der wird durchschauen können, wie dieses wirklich freie Geistesleben gar nicht jene Abstraktheit hat, die vielfach das heutige Geistesleben hat. Sie kennen heute, oder könnten sie wenigstens kennen, allerlei philosophische, religiöse Weltanschauungen und dergleichen. Denken Sie nur, wie abstrakt, wie lebensfremd diese Weltanschauungen geworden sind. Man braucht sich nur daran zu erinnern, wie heute ein Mensch seine ethischen, ästhetischen, wissenschaftlichen, religiösen Anschauungen haben kann als Kaufmann, als Staatsmann, als Industrieller, als Landwirt, und daneben hat er die Verwaltung seines Amtes, seiner Wirtschaft und so weiter. Ja, beides läuft gewissermaßen nebeneinander her. Eines ragt nicht in das andere hinein. Das rührt davon her, daß wir im Grunde genommen heute noch immer auf dem Gebiete des Geisteslebens die |
| 99 | Fortsetzung des alten griechischen Geisteslebens haben, das aus ganz anderen sozialen Verhältnissen hervorgegangen ist. Das wissen die Menschen zum großen Teile nicht, aber wir haben tatsächlich in unserer sozialen Gesinnung die Fortsetzung des griechischen Geisteslebens, das darauf beruhte, daß ein vollständig menschenwürdiges Dasein nur derjenige führt, der eigentlich nicht arbeitet, der nur für Politik sorgt und höchstens Landwirtschaft beaufsichtigt und dergleichen. Derjenige, der arbeitete, der gehörte eigentlich nicht in Wirklichkeit zu den Menschen, die im höheren Sinne in Betracht kommen. Beim Griechen lag es gewissermaßen im Blute, sich so zum Menschtum zu stellen, und danach richtete sich sein ganzes Geistesleben ein. Das griechische Geistesleben ist nicht anders denkbar, denn als Oberbildung über eine breite Unterbildung von Leuten, die nicht an diesem Geistesleben teilnehmen konnten, die nicht das griechische Geistesleben als solches hatten. Aber diese Anschauung vom Geistesleben ist in unserem Gefühl geblieben. Man braucht über solche Dinge wahrhaftig nicht mit Leidenschaft zu urteilen, aber man kann sie berücksichtigen: die leitenden, führenden Kreise haben sich oftmals in sehr abstrakter Weise mit dem beschäftigt, was menschliche Brüderlichkeit ist, Nächstenliebe ist und so weiter. Nehmen wir ein drastisches Beispiel. In der Mitte des 19. Jahrhunderts, wo die Leute auch vom Standpunkt ihrer religiösen, ihrer ethischen Weltanschauung aus über Nächstenliebe, über Brüderlichkeit nachgedacht haben, hat man eine statistische Aufnahme gemacht über die Schaden der Bergarbeit in England. Da hat sich herausgestellt, daß in der Tat in die Bergschächte neun-, elf-, dreizehnjährige Kinder vor dem Aufgang der Sonne hinuntergelassen und nach dem Untergang der Sonne erst wieder heraufgeholt worden sind, so daß die armen Kinder den ganzen Tag über nicht das Sonnenlicht gesehen haben, die ganze Woche nicht, nur am Sonntag. Ja, bei den Kohlen, die auf diese Weise zutage gefördert worden sind, in gut geheizten Zimmern, haben sich dann die gebildeten Klassen unterhalten in ihrer lebensfremden Weltanschauung über Brüderlichkeit, über Nächstenliebe, haben ihre ethischen Ansichten entwickelt, haben sogar entwickelt, daß ein ethischer Mensch nur derjenige ist, welcher ohne Unterschied des Standes und so weiter alle seine Mitmenschen liebt. |
| 100 | Aber ein solches Geistesleben - und im Grunde genommen geht dieser Zug durch unser ganzes Geistesleben — ist ein lebensfremdes Geistesleben. Das ist das Geistesleben, das man im Inneren führt, das nicht die Stoßkraft hat, bis ins Leben hinein sich zu erstrecken. Bedenken Sie, welche Kluft besteht zwischen dem, was der Kaufmann darlebt in seiner ästhetischen, seiner religiösen Bildung, und dem, was er notifiziert in seinem Kassenbuch. Da steht zwar auch auf der ersten Seite: «Mit Gott», aber es ist wenig bekannt mit dem Gott, den er da in seinem Herzen verehrt. Nun, sehen Sie, da haben Sie die tiefe Kluft zwischen dem abstrakten Geistesleben und der äußeren konkreten Wirklichkeit. An diese Kluft hat man sich heute gewohnt als an etwas Selbstverständliches. Es gibt Philosophen, Ethiker, die behandeln Wohlwollen, die behandeln Güte, Nächstenliebe und alles mögliche. Aber nehmen Sie ein solches philosophisches Buch und fragen Sie, wie man zum Beispiel irgendeine Bank gestalten soll, so können Sie daraus nicht irgendeine Anleitung haben, wie man die Bank gestalten soll. Ein Geistesleben, das wirklich emanzipiert ist, auf seine eigenen Füße gestellt ist, das wird wiederum verbinden Lebenspraxis mit dem geistigen Betriebe, mit demjenigen, was Geistesleben ist. Wer namentlich den übermorgigen Vortrag hören wird von mir, wird nicht glauben, daß ich in irgendeiner Nuance nur dem Geistesleben einen materialistischen Zug geben will. Das gerade Gegenteil, werden Sie sehen, wird der Fall sein. Aber gerade wenn man das nicht will, wenn man das Geistesleben auf seine geistigen Grundlagen stellen will, dann kann das einen nicht dazu verleiten, das materielle Leben wie etwas dem Geistesleben Fremdes zu behandeln, sondern den Geist so zu behandeln, daß er untertauchen kann in die unmittelbare Wirklichkeit. Darüber sind heute schon Menschen erstaunt, wenn man zu ihnen im Konkreten so spricht. Zum Beispiel fragte mich ein Industrieller: «Ja, also, Sie wollen, daß zum Beispiel an den Praktiker, der in einem praktischen Beruf arbeitet, drinnen sich auskennt, wenn er die Eignung hat - wenn die geistige Verwaltung findet, daß er die Eignung hat -, mag er fünfunddreißig, vierzig Jahre alt sein, der Ruf ergeht, ganz gleichgültig auf welchem Wissensgebiete |
| 101 | es ist, nun zu lehren an irgendeiner höheren oder niedereren Schule eine gewisse Zahl von Jahren.» Dann tritt er wieder aus der Praxis heraus! Das Geistesleben ist getrennt vom Wirtschaftsleben. Aber der Wirtschaftende verwendet gerade dasjenige, was er sich aneignet im getrennten Geistesleben: Ein fortwährendes Hinüber und Herüber. «Aber es ist doch so, daß der Mensch seinen Fähigkeiten nach auf einen eingeschränkten Posten gestellt werden muß. Sehen Sie, ich habe einen Menschen in meinem Geschäft, in meiner Fabrik, der ist ganz so geschaffen, daß er immer fordert, ich soll für ihn ein chemisches Laboratorium einrichten, in dem er einzig und allein Experimente machen kann. Die Menschen sind eben verschiedenartig!» Sie sind es, sie sind verschieden geartet, weil sie durch die Verhältnisse der neueren Zeit so erzogen sind. In Wahrheit kann niemand wirklich im Geistesleben drinnenstehen, der nicht auch im praktischen Leben seinen Mann stellen kann. Nur dann, wenn man den Geist überall hineintragen kann ins praktische Leben, dann kann man auch im Geistesleben seinen Mann stellen. So wird gerade dadurch, daß dasjenige, was vom Menschen getrennt ist, dreigliederig wird, das Getrennte durch den Menschen zusammengeführt. Wenn also im demokratischen Staatswesen das Recht entsteht, so werden die Menschen, die dann im Wirtschaftsleben tätig sind, das Recht hineintragen ins Wirtschaftsleben, werden solche Einrichtungen machen, die dem Rechte entsprechen. Durch die lebendigen Menschen wird es hineingetragen, nicht durch die abstrakten Maßnahmen und dergleichen. Das ist es, um was es sich handelt: wiederum die sozialen Einrichtungen auf die Grundlage des lebendigen Menschen zu stellen. Das möchte ich auf diese Frage erwidern. Sehen Sie, auch auf den einzelnen Gebieten wird sich ergeben, daß das Wissen wirklich dem Leben fruchtbar gemacht werden kann. Sehen Sie sich heute eine große Anzahl von Universitäten an. Da wird auch Pädagogik gelehrt. Nun ja, so im Nebenfach lehren die Philosophen Pädagogik, wovon sie in der Regel wenig verstehen. In einem gesunden sozialen Organismus wird irgendein geeigneter Schullehrer, der praktisch den Unterricht zu handhaben versteht, zwei oder drei Jahre Pädagogik |
| 102 | zu lehren haben; dann wird er wiederum zurückkehren zu seinem praktischen Fach. So wird es im ganzen Leben sein. Dadurch, daß dasjenige, was vom Menschen getrennt ist, dreifach gegliedert ist, dadurch wird man gerade in der Lage sein, daß der Mensch in jedes dieser Gebiete dasjenige hineinträgt, was sich in seiner Selbständigkeit im anderen Gebiete auslebt. Die zweite Frage: Wer richtet in handelsgerichtlichen Angelegenheiten, wohl nicht Räte aus dem Kulturgebiet allein, die der Fachkenntnisse ermangeln, nicht Fachexperten allein? Im Grunde genommen ist viel von dieser Frage schon beantwortet mit dem, was ich eben jetzt gesagt habe. Durch die Gestaltung unseres Geisteslebens wird einer so vorgebildet, wie er sein muß, damit er ein richtiger Referendar ist, damit er ein richtiger Kaufmann ist und dergleichen. Es handelt sich darum, daß eben im dreigliederigen sozialen Organismus, mit dem selbständigen Geistesleben, nicht so unterrichtet werden wird, sondern daß der Mensch tatsächlich durch die Art und Weise, wie das Geistesleben seine eigenen Bedingungen stellt, zu einer gewissen Lebenspraxis kommen wird, und daß er diese Lebenspraxis auch wird ausgestalten können. Man braucht ja durchaus nicht ein sachgemäßes Urteil auf jedem Gebiete zu haben. Das ist es gerade, was nicht sein kann und worauf nicht gerechnet werden darf. Daß der richtige Mensch in einem Handelsgerichte sitzt, dafür wird allerdings aus der geistigen Verwaltung heraus zu sorgen sein, weil in der geistigen Verwaltung drinnen auch diejenigen Menschen sitzen werden, die etwas von den Handelsgesetzen verstehen. Es wird, was Wissen ist, nicht in Fächern in dieser Weise zentralisiert wie heute, sondern es wird durch dasjenige, wie die Menschen untereinander sind in den Korporationen der geistigen Organisation, möglich sein, solch ein Gericht in der entsprechenden Weise zusammenzusetzen, sachgemäß zusammenzusetzen, nicht aus irgendwelchem wirtschaftlichem Bedürfnis heraus und dergleichen. Wie kann man richtig die Bedürfnisse eines Menschen feststellen oder die richtige Wertschätzung eines von ihm erzeugten Gegenstandes bemessen, wo doch die Warenbedürfnisse des Menschen so verschieden sind? |
| 103 | Gerade weil sie verschieden sind, müssen reale Einrichtungen geschaffen werden, welche darinnen bestehen, daß Menschen da sind, welche diese Bedürfnisse studieren, diese Bedürfnisse kennenlernen. Solche Dinge hängen nicht in der Luft, solche Dinge können durchaus auf einen realen Boden gestellt werden. Ein kleines Beispiel könnte ich Ihnen ja anführen. Es gibt eine Gesellschaft, sie steht sogar unterschrieben auf den Plakaten: die Anthroposophische Gesellschaft. Sie hat sich neben dem, was ihr manche Menschen zuschreiben, auch mit recht praktischen Angelegenheiten schon beschäftigt, die durchaus in der Linie liegen, wenn auch im kleinen, von dem, was ich hier über die soziale Frage auseinandergesetzt habe. So fand sich innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft ein Mann, der Brot erzeugen konnte. Weil man gerade zur Verfügung hatte eine Korporation von Menschen, die ja natürlich auch Brotkonsumenten sind, eine Korporation von Anthroposophen, konnte man gewissermaßen eine Assoziation herbeiführen zwischen dem Mann als Broterzeuger und diesen Konsumenten; das heißt, er konnte sich in seiner Produktion nach den Bedürfnissen des Konsums richten, so, daß man die Bedürfnisse kennt und nach den vorhandenen Bedürfnissen die Produktion durchaus einrichten kann. Das wird nicht der Markt tun, der das Ganze anarchisch zufällig gestaltet, sondern das kann nur geschehen, wenn Einrichtungen da sind, durch die Menschen, die die Bedürfnisse wirklich studieren, nach den Bedürfnissen die Produktion lenken, sie mit den Assoziationen regeln. Diese Feststellung der Bedürfnisse möchten sozialistische Denker heute nach der Statistik machen. Das kann nicht nach der Statistik gemacht werden. Das lebendige Leben läßt sich nie nach der Statistik formen, sondern allein nach dem unmittelbaren Beobachtungssinn der Menschen. Es müssen also innerhalb des Wirtschaftsorganismus die Menschen durch die sozialen Zustände in gewisse Ämter oder dergleichen gebracht werden, die da sind zur Verteilung der Bedürfniserkenntnisse an die Produktion. Gerade weil die Bedürfnisse verschieden sind, handelt es sich darum, nicht etwa eine Tyrannisierung der Bedürfnisse hervorzurufen, die ganz gewiß entstehen würde auf Grundlage des heutigen sozialdemokratischen Programms, sondern es handelt sich darum, aus den lebendigen Bedürfnissen zu erkennen, wie diese |
| 104 | Bedürfnisse befriedigt werden sollen. Daß selbstverständlich gewisse Bedürfnisse dann nicht befriedigt werden können, das wird auch die Praxis als solche ergeben. Aus einem Dogma heraus, weil irgend jemand meint, dies oder das sei kein richtiges menschliches Bedürfnis, darf darüber nicht entschieden werden. Aber wenn eine Anzahl von Menschen Bedürfnisse haben, die nach Gütern rufen, zu deren Herstellung Menschen ausgenützt werden müßten - das wird sich gerade im lebendigen Wirtschaftsleben ergeben, das auf seine eigenen Füße gestellt ist -, wird man diese Güter nicht herstellen können, für die einzelne Bedürfnisse haben. Es wird sich gerade darum handeln, zu erfassen, ob die Bedürfnisse ohne Vernachlässigung, ohne Schaden für die menschlichen Kräfte wirklich berücksichtigt werden können. Wie denkt Dr. Steiner sich die praktische Verwirklichung der Dreigliederung? Ist es möglich, beim Bundesrat einzuwirken? Oder soll nach genügender Verbreitung der Gedanken ein Referendum stattfinden? Oder wird man abwarten müssen, bis Revolution und Bürgerkrieg die gegenwärtige Ordnung gestürzt haben werden? Zunächst handelt es sich doch darum, ernst zu nehmen, daß hier eine neue Methode, wenigstens relativ neue Methode gegenüber den Methoden, die sonst eingehalten werden, eingeschlagen werden muß. Es handelt sich darum, daß nicht so, wie das bei den alten Parlamenten der Fall ist, Ziele angestrebt werden, sondern daß aus der Sache selbst heraus, ich möchte sagen, aus den Tendenzen des modernen Lebens heraus, erfaßt werde, was eigentlich die Menschen in ihrem Unterbewußtsein fordern, wenn sie sich auch nicht darüber klar sind. Und dann, wenn man in der Lage ist, das verständlich zu machen, um was es sich handelt, dann werden eine Anzahl von Menschen da sein, welche verstehen werden, was zu geschehen hat. Und wenn eine genügend große Anzahl von Menschen da ist, welche Verständnis dafür haben, was zu geschehen hat, dann werden sich, glaube ich, die Wege ergeben. Ich habe in meinen «Kernpunkten der sozialen Frage» gerade ausgeführt, wie an jedem Punkt des Lebens eigentlich angefangen werden kann mit dieser Dreigliederung, wenn man nur will, wenn man nur ihren Sinn wirklich versteht. Daß nicht beabsichtigt wird, durch irgendeine Revolution herbeizuführen, |
| 105 | was in der Dreigliederung lebt, das beruht auch auf einer geschichtlichen Betrachtung. Ich habe dabei eben das zu sagen, daß ja Umwandelungen auf geistigen Gebieten - man nehme nur das Christentum - im Abendlande stattgefunden haben, daß auch auf politischen Gebieten Umwandelungen stattgefunden haben. Aber schon auf politischen Gebieten lassen die Umwandelungen gewisse Reste übrig. Heute denken die Menschen an wirtschaftliche Revolutionen - wir werden über die ganze Frage im fünften Vortrage noch zu sprechen haben, überhaupt in den nächsten Vorträgen -, aber solche Revolutionen werden alle das Schicksal haben, das die Revolution des europäischen Ostens ganz gewiß haben wird: nur Abbau zu treiben, nicht Aufbau, das die ungarische Revolution hatte, das besonders die deutsche Revolution vom 9. November 1918 hat, die ja vollständig im Versanden ist, die im Versanden ist aus dem Grunde, weil sich deutlich zeigt, daß es heute wahrhaftig nicht darauf ankommt, irgendwelche gewaltigen Umwälzungen herbeizuführen, sondern Ideen zu haben, durch welche normale haltbare Zustände herbeigeführt werden. Bekennt sich eine genügend große Anzahl von Menschen zum Verständnisse einer solchen Sache, dann ergeben sich die Wege. Denn die Idee von der Dreigliederung des sozialen Organismus ist nicht nur ein Ziel, sondern sie ist eben selbst ein Weg. Aber es handelt sich darum, daß man nicht etwa sich auf den Boden stellt, auf den sich so manche Leute stellen. Ich habe es zum Beispiel in gewissen Gebieten erlebt, als ich die Dreigliederung auseinandergesetzt habe, daß die Leute auch mein Buch «Die Kernpunkte der sozialen Frage» gelesen haben. Sie haben das plausibel gefunden, was drinnensteht. Aber Leute aus dem radikalen Flügel der Linken haben gefunden: Ja, diese Dreigliederung ist sehr gut, aber da muß zuerst Revolution, Diktatur des Proletariats vorausgehen, dann werden wir auf die Dreigliederung zurückgreifen - und recht wohlwollend ist das gesagt worden -; jetzt aber bekämpfen wir sie bis aufs Messer! - Das war die Folgerung: Weil man eigentlich einverstanden ist, bekämpft man sie bis aufs Messer! Das ist mir ja vielfach entgegengetreten. Diese Dinge beruhen eigentlich durchaus auf einem falschen Denken: daß man irgend etwas machen kann, bevor Verständnis dafür geschaffen ist. |
| 106 | Besonders charakteristisch ist eine kleine Episode: Ich habe an einem Orte Süddeutschlands über diese Dinge gesprochen. Da trat ein Kommunist auf. Der Mann war eigentlich ein ganz netter Mensch. Aber er sagte ungefähr im Laufe seines Vortrags das Folgende zu seinen Zuhörern, er war auch ein ganz bescheidener Mensch nach seinem Oberbewußtsein, im Unterbewußtsein sehr, sehr erheblich weniger bescheiden: Sehen Sie, ich bin ein Schuhflicker. Ich weiß ganz gut, da ich ein Schuhflicker bin, daß ich nicht imstande bin, in der zukünftigen sozialen Gesellschaft ein Standesbeamter zu werden. Zum Standesbeamten, da braucht man einen, der dazu vorgebildet ist. - Aber der Mann, der hatte vorher in aller Ausführlichkeit seine Pläne entwickelt über die soziale Ordnung, woraus hervorging: zum Minister in dem Zukunftsstaate, dazu fühlte er sich wohl berufen - zum Standesbeamten nicht, wohl aber zum Minister! Daß solche Denkweise herrscht, das könnte ich Ihnen noch aus manchem anderen netten Beispiel beweisen. Aber es zeigt eben, daß es sich darum handelt, daß zunächst einmal wirklich Verständnis Platz greife für dasjenige, was der Inhalt der Dreigliederung ist. Dann werden sich die „Wege ergeben. Und man sollte hoffen, daß dieses Verständnis Platz greifen könnte, ehe es zu spät ist. Wenn nur ein wenig die heutigen Menschen sich aufrütteln könnten zu dem Verständnis desjenigen, was notwendig ist, dann würde es schon dahin kommen. Dann würde man auch nicht eigentlich fragen, ob man beim Bundesrat vorstellig werden soll durch ein Referendum und dergleichen, sondern man würde wissen: Sobald genügend viel Menschen da sind, ist die Sache auch da - wenn genügend viel Menschen sie verstehen. Das ist es im Grunde genommen, was das Geheimnis gerade einer Gesellschaft ist, die nach Demokratie strebt: daß die Sache da ist, wenn sie wirklich inneres Verständnis findet und wenn sie wirklich innerlich klar ist. Das ist es, worauf es ankommt. Nun liegt die Frage vor: Ist das Prinzip des Strafrechts nicht ein Überbleibsel? Weiter: Hat der Gedanke des Strafens eine Berechtigung gegenüber dem Gedanken der pädagogischen Besserung? |
| 107 | Es ist tatsächlich der Gedanke des Strafens einer der allerschwierigsten, und alle möglichen Antworten sind im Laufe der geschichtlichen Betrachtung gerade auf diese Frage gegeben worden. Auf einem solchen Boden, aus dem Ideen hervorgehen wie die der Dreigliederung des sozialen Organismus, ergeben sich auch gewisse Konsequenzen, die sich auf einem anderen Boden nicht ergeben. Alles einzelne, was innerhalb einer sozialen Ordnung geschieht, ist im Grunde genommen doch eine Konsequenz der ganzen sozialen Ordnung. So wie jedes Stück Brot, das ich erwerben kann, mit seinem Preis eine Konsequenz der ganzen sozialen Ordnung ist, so sind auch die Antriebe beim Strafen in der ganzen Struktur des sozialen Organismus drinnen begründet. Und gerade an dem Umstände, daß Strafen notwendig werden, gerade darinnen zeigt sich, daß im ganzen sozialen Organismus etwas ist, was eigentlich nicht drinnen sein soll. Wenn man, ich sage jetzt nicht, den dreigliederigen sozialen Organismus als solchen vertritt, sondern überhaupt aus solchen Impulsen eine praktische Weltanschauung entwickelt, aus der heraus man die Idee vom dreigliederigen sozialen Organismus gewinnt, dann ergibt sich eigentlich die Anschauung, daß man allerdings mit Bezug auf Strafe und Strafvollzug zu anderen Dingen kommen wird, und die Notwendigkeit des Strafens wird viel weniger eintreten, wenn solche Dinge sozial wirklich sind, wie sie zum Beispiel gerade in dem heutigen Vortrage gefordert worden sind. Das Strafrecht, das wie der Schatten eigentlich unsoziale Zustände begleitet, wird in sozialen Zuständen auf ein Minimum herunter reduziert werden können. Daher werden die Fragen, die heute auftauchen gegenüber dem Strafrecht, ob es ein Überbleibsel ist und dergleichen, auf einen ganz neuen Boden gestellt werden, wenn eine solche Umwälzung wirklich geschieht. Ich möchte sagen: Wenn der Mensch krank ist, so tut er gewisse Dinge; wenn er gesund ist, tut er andere Dinge. So ist es auch hier. Es weist hin die Notwendigkeit, zu strafen, auf gewisse Krankheitssymptome innerhalb des ganzen sozialen Organismus. Wenn man anstrebt, den sozialen Organismus gesund zu machen, so werden die Begriffe über Strafe, Strafrecht, Strafvollzug eben doch auf einen ganz anderen Boden gestellt werden können. Also ich mochte sagen: Man muß versuchen, in der ganzen Auseinandersetzung über die soziale Umwandelung die Antwort zu suchen auf |
| 108 | dasjenige, was dann auch aus dem einzelnen, wie zum Beispiel Straf recht oder Strafvollzug, wird. Liegt es in der Urteilsfähigkeit jedes Menschen, zu bestimmen, wieviel Arbeitszeitein bestimmter Produktionszweig erfordert? Ja, urteilsfähig zu sein mit anderen Menschen zusammen, über solche Fragen zu entscheiden, ist etwas anderes, als das Liegen in der Willkür eines einzelnen Menschen. Wenn Sie meine «Kernpunkte der sozialen Frage» lesen - und ich werde ja auf das Arbeitsrecht noch zurückkommen in den Vorträgen ~, dann werden Sie sehen, daß im dreigliederigen sozialen Organismus die Regelung von Art der Arbeit, von Zeit der Arbeit eine Angelegenheit des öffentlichen Rechtes werden soll, daß also das, was hier gefragt wird, geregelt werden soll gerade auf dem demokratischen Rechtsboden. Da handelt es sich also darum, daß eine solche Frage geregelt wird von jedem Menschen mit allen anderen Menschen des sozialen Organismus zusammen. Dazu ist der Mensch urteilsfähig, daß er mit den anderen zusammen über eine solche Frage eine Regelung vornehmen kann. Also es ist nicht berechtigt zu fragen: Liegt es in der Urteilsfähigkeit jedes Menschen, zu bestimmen, wieviel Arbeitszeit ein bestimmter Produktionszweig erfordert? - Das liegt ganz gewiß nicht beim einzelnen Menschen, in seiner Willkür; aber es liegt in der Möglichkeit, darüber ein öffentliches Urteil zu gewinnen durch demokratische Regelung und demokratische Majorität auf einem solchen Rechtsboden, wie ich ihn heute geschildert habe. Müssen wir nicht zuerst das Seelische im Menschen abklären, bevor wir an die Ausführungen im großen in diesem Staate gehen? Nun, vieles von dem, was hier gemeint ist, wird ja gerade Gegenstand des nächsten Vortrages sein. Aber, sehen Sie, die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus ist eine praktische Idee. Daher sieht sie auch alle Dinge von einem wirklichkeitsgemäßen Gesichtspunkte an. Es gibt heute viele Menschen, die sagen einfach: Nun, wir haben die soziale Frage, also muß sie gelöst werden, also muß man über ein Programm nachdenken, durch das die soziale Frage gelöst wird; heute haben wir soziale Zustande, die nicht wünschenswert sind, wir werden |
| 109 | eine Lösung der sozialen Frage finden; dann werden sich morgen soziale Zustände herausbilden, die sozial wünschenswert sind. - So liegt die Sache aber nicht. In jener Entwickelung der Menschheit, die ich heute geschildert habe, hat sich eben die soziale Frage ergeben aus gewissen Seelenverfassungen, Leibesverfassungen und den Konsequenzen davon in bezug auf das soziale Leben. Sie ist da, die soziale Frage, und man kann sie nicht theoretisch lösen, kann nicht Gesetze geben, durch die die soziale Frage gelöst wird. Sie ist da und wird da bleiben. Sie wird immer da sein. Sie wird jeden Tag aufs neue aufgeworfen werden. Dafür müssen auch immer Einrichtungen da sein, durch die sie jeden Tag aufs neue gelöst werden wird. Also es handelt sich nicht darum, daß man die Sache so hübsch einteilt: Zuerst machen wir die Menschenseelen geeignet, dann werden wir sozial wünschenswerte Zustände herbeiführen. - Nein, es handelt sich darum, daß man die soziale Frage anerkennt, daß man versucht, in der Realität so etwas zu verwirklichen, wie es zum Beispiel der selbständige Rechtsboden oder der selbständige Geistesboden ist, wodurch die soziale Frage fortdauernd gelöst werden kann. Ich habe in meinem Buche «Die Kernpunkte der sozialen Frage» mich dagegen verwahrt, daß man das, was ich gesagt habe über die Ähnlichkeit zwischen dem einzelnen menschlichen Organismus und dem sozialen Organismus mit Bezug auf die Dreigliederung als ein müßiges Analogiespiel ansieht. Ich wollte wahrhaftig nicht irgendein dem Meray oder dem älteren Schaffte entsprechendes Analogiespiel treiben zwischen dem menschlichen Organismus und dem sozialen Organismus. Aber was ich in meinem Buche «Von Seelenrätseln» ausgeführt habe, daß eine wirkliche Naturbetrachtung dazu kommt, den menschlichen Organismus als eine Zusammenwirkung von drei selbständigen Gliedern anzusehen, das erfordert ein Denken und eine Betrachtungsweise, die dann fruchtbar auch auf den sozialen Organismus angewendet werden können, aber nicht durch Übertragung, sondern gerade durch unbefangene Betrachtung des sozialen wie des natürlichen Organismus. Da ist manches, was man an dem einen und an dem anderen lernen kann. Nicht wahr, die Menschen möchten den sozialen Organismus so betrachten, daß da Einrichtungen enthalten sind, die ja alles in Idealzuständen |
| 110 | erhalten, daß alles in der besten Weise gemacht wird. Es wird nie gefragt, ob das auch möglich ist. Die Leute möchten ein Wirtschaftsleben begründen, in dem Einrichtungen sind, durch die nie Schäden entstehen können. Man bedenkt nicht, daß es sich im Leben eben um Leben handelt und nicht um Abstraktionen! Im Menschen, im natürlichen Organismus, ist zum Beispiel die Einrichtung, daß wir den Sauerstoff einatmen; der wird umgewandelt in Kohlensäure. Der Sauerstoff spielt eine Rolle im menschlichen Organismus durch gewisse Organe, die ihn so in Verbindung bringen mit anderen Stoffen, daß gewisse Funktionen des menschlichen Organismus vor sich gehen können. Ja, da müssen besondere Organe da sein, welche das eine tun. Würden nur sie da sein, so würden Schäden im Organismus entstehen. Diese Schäden muß man auch entstehen lassen, aber im Entstehen müssen sie verhindert werden. Das ist das Wesen des Lebendigen. Diejenigen, die sagen: Wir haben einen Wirtschaftsorganismus, gestalten wir ihn so, daß er durch sich selber funktioniert; dann brauchen wir neben diesem einen Rechts- oder einen Geistesorganismus - die reden geradeso wie diejenigen, die sagen: Es wäre doch viel besser von dem Schöpfer oder den Naturkräften, wenn man bloß einmal im Leben zu essen brauchte und dann der menschliche Organismus so eingerichtet wäre, daß das nicht immer wiederum zerstört wird und immer wieder von neuem gegessen werden muß. - Wenn es sich ums Lebendige handelt, handelt es sich um Absteigen und Aufsteigen der Prozesse. Ein Wirtschaftsleben, das wirtschaftlich richtig eingerichtet ist, das läßt Schäden entstehen gerade durch seine Tüchtigkeit; und im Entstehen, im Status nascendi, muß man gleichzeitig diese Schäden aufheben. Das kann man nicht durch den Wirtschaftsorganismus selber, sondern durch den danebenstehenden Geistes- und Rechtsorganismus. Die müssen da sein, damit sie im Entstehen die Schäden des Wirtschaftsorganismus aufheben. Das ist der Charakter des Lebendigen, daß die Dinge in reger Wechselbeziehung stehen. Eine solche Betrachtung ist freilich viel unbequemer, ist aber eine solche, die mit den Wirklichkeiten rechnet, die nicht den Wirtschaftsorganismus so reformieren will, daß er sich selber aufhebt, selber zerstört. Es ist leicht zu sagen: Diese und jene Schäden sind entstanden aus |
| 111 | der modernen Produktion, also schafft man sie ab, setzt eine andere ein. - Nicht darum handelt es sich, einfach irgend etwas zu fordern, sondern zu studieren die Möglichkeiten eines lebendig Bestehenden. Und eine Möglichkeit ist diese, daß es in diesem einen Gliede, auf der einen Seite, gewisse Dinge hervorruft, die, wenn sie den einseitigen Prozeß nur verfolgen würden von diesem Organsystem aus, zum Tod des betreffenden Organismus führen würden. Andere Glieder des Organismus wirken entgegen, und schon im Status nascendi, im Entstehungszustande, wird Korrektur geübt durch das andere. So müssen die drei Glieder das Korrigieren aneinander üben. So ist es wirklichkeitsgemäß gedacht. Und wer sich wirklich heute mit der sozialen Frage beschäftigen will, der muß sich an wirklichkeitsgemäßes Denken gewöhnen. Wir segeln in die furchtbarsten Zustände hinein, wenn das verrenkte, karikierte Denken, das nichts zu tun hat mit Wirklichkeit, das Programme macht aus den menschlichen Leidenschaften, Emotionen heraus, überall Platz greift. Ein wirklichkeitsgemäßes Denken wird aber Wirklichkeit schaffen. Daher handelt es sich zunächst darum, ein wirklichkeitsgemäßes Denken zu gewinnen. |